Finanzierung

Versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigtes Finanzierungssystem
Die Bayerische Apothekerversorgung erfüllt ihre Aufgaben ausschließlich mit eigenen Mitteln, erhält also keinerlei staatliche Zuschüsse. Die Versorgungsleistungen sind beitragsbezogen und werden im Rahmen des Anwartschaftsdeckungsverfahrens aus dem Deckungsstock, der aus Beiträgen und Erträgen des angesammelten Kapitals besteht, erbracht.



© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 08.11.2006