Selbstverwaltung

Satzungsautonomie
Die Bayerische Apothekerversorgung regelt ihre Angelegenheiten in autonomer Selbstverwaltung durch Satzungsrecht.

Organe
Organe des Versorgungswerks sind der Landesausschuss und die Bayerische Versorgungskammer.

Der Landesausschuss ist als Selbstverwaltungsorgan ausschließlich mit Versicherten aus dem Kreis der Berufsangehörigen besetzt.

Die Bayerische Versorgungskammer ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnete Oberbehörde, die von einem Vorstand geleitet wird.

Der bei der Bayerischen Versorgungskammer gebildete Kammerrat, bestehend aus 17 Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen, wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen beratend mit. Der Landesausschuss der Bayerischen Apothekerversorgung benennt einen Vertreter.

Aufgaben und Zusammensetzung des Landesausschusses
Der Landesausschuss hat u.a. folgende Aufgaben (Art. 4 VersoG):

  • Er beschließt über
    • die Richtlinien der Versorgungspolitik,
    • die Satzung und deren Änderungen,
    • den Lagebericht und den Jahresabschluss sowie die Entlastung der Geschäftsführung,
    • den Anschluss von Mitgliedern außerhalb Bayerns an die Versorgungsanstalt,
    • die Anpassung von Versorgungsanrechten.
       
  • Ferner ist der Landesausschuss zuständig für Richtlinien z.B. über Zuschüsse zu Rehabilitationskosten.
     
  • Auch bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung können an die Zustimmung des Landesausschusses gebunden werden.
     
  • Der Landesausschuss überwacht zudem die Geschäftsführung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.

In der Amtsperiode 2007/2010 gehören folgende 34 Mitglieder des Versorgungswerks dem Landesausschuss an:

 Bayern:
Karl-August Beck, Thomas Benkert, Ursula Bockhorni-Imhoff, Gabriele Elser-Adelseck, Christiane Engel, Dr. Konrad Habryka, Dr. Hans-Peter Hubmann, Dr. Ulrich Krötsch, Johannes Metzger, Cynthia Milz, Ludwig Müller, Dr. Franz Nimführ (ab 20.12.2009), Eva-Maria Plank, Gerhard Reichert (bis 20.12.2009), Jutta Rewitzer, Elke Wanie, Margit Wendl, Silvia Yersin-Adler.

  Baden-Württemberg:
Christoph Beck, Jürgen Frasch, Karin Graf, Dr. Günther Hanke, Elfriede Hoffmann, Gretel Kleinknecht, Baldur Kohm, Dr. Hans-Jürgen La Roche, Dr. Wolfgang Strölin, Dr. Wolfgang Ullrich, Dr. Lutz Vogel.

 Rheinland-Pfalz:
Isabel Christmann, Dr. Andreas Kiefer, Erika Moser, Dr. Hartmut Schmall, Dr. Burkhard Zang.

 Saarland:
Manfred Saar

Verwaltungsausschuss
Der Landesausschuss wählt aus seiner Mitte die 8 Mitglieder des Verwaltungsausschusses, der die Entscheidungen des Landesausschusses vorberät und Beschlussempfehlungen aussprechen kann. Der Landesausschuss kann dem Verwaltungsausschuss auch Aufgaben zur Wahrnehmung oder Entscheidung übertragen.



© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 18.02.2010