Thema: AG-Meldeverfahren und Abbuchung der Beiträge

Neu: Ab Februar 2010 wird die Mehrzahl der elektronischen Arbeitgebermeldungen maschinell verarbeitet.

Damit sichergestellt ist, dass der laufende monatliche Beitrag pünktlich zum Ende des jeweiligen Monats abgebucht wird, muss die elektronische Meldung bis spätestens 24. des jeweiligen Monats bei uns eingegangen sein.

Erhalten wir die Meldung nicht fristgerecht, werden die Beiträge erst – nach Eingang der Meldung – im Folgemonat eingezogen. Bitte beachten Sie auch, dass ab 01.02.2010 keine Abbuchung erfolgen kann, wenn keine elektronischen Meldungen – wie seit 01.01.2009 vorgeschrieben – übermittelt werden.

Sorgen Sie daher bitte unbedingt für eine fristgerechte Meldung. Nur so können die Beiträge pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen und weitere Nachteile durch verspätete Zahlungen vermieden werden.

Sofern Sie den Meldetermin nicht einhalten können, wäre es sinnvoll, dass Sie das Bankeinzugsverfahren einstellen lassen und den Beitrag pünktlich zum Ende des Monats überweisen.



© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 05.11.2010