Versorgungsleistungen

§§ 28 - 41 der Satzung

Bewertungs-System

Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen werden in Anwartschaften umgerechnet.

Verrentungstabelle nach Geburtsjahrgängen (Die Tabelle erscheint nach dem Anklicken des Links):

Geburtsjahrgänge vor 1949

1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958
1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966

Geburtsjahrgänge ab 1967

Beispiel:
Zahlung von 10.000 € im Jahr 2010, Geburtsjahr des Mitglieds: 1964. Zahlungsjahr (2010) - Geburtsjahr (1964) = Alter bei Zahlung (46). Der Bewertungsprozentsatz für die Zahlung beträgt somit 7,5 %. Mit der Zahlung wird somit eine Jahresanwartschaft von 750 € erworben. Die Summe aller Jahresanwartschaften ergibt die Gesamtjahresanwartschaft. Aus ihr berechnen sich dann die jeweiligen Ruhegeldansprüche.

Versorgungsleistungen im Alter

  • Altersruhegeld ab vollendetem 67. Lebensjahr*
  • vorgezogenes Altersruhegeld frühestens ab 62. Lebensjahr **
    (mit versicherungsmathematischem Abschlag)

Die Höhe der Abschläge kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Für das Vorziehen vom auf das Abschlag pro Monat
61. Lebensjahr 60. Lebensjahr 0,33%
62. Lebensjahr 61. Lebensjahr 0,36%
63. Lebensjahr 62. Lebensjahr 0,39%
64. Lebensjahr 63. Lebensjahr 0,43%
65. Lebensjahr 64. Lebensjahr 0,47%
66. Lebensjahr 65. Lebensjahr 0,52%
67. Lebensjahr 66. Lebensjahr 0,57%

Versorgungsleistungen bei Berufsunfähigkeit

  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit bei deren Eintritt vor Erreichen des Zeitpunkts, zu dem erstmals vorgezogenes Altersruhegeld bezogen werden kann.

Versorgungsleistungen an Hinterbliebene

  • Witwen-/Witwergeld (60 % der Mitgliedsrente)
  • Halbwaisengeld (20 % der Mitgliedsrente je minderjähriger Halbwaise)
  • Vollwaisengeld (33,3 % der Mitgliedsrente je minderjähriger Vollwaise)
  • Abfindung bei Wiederverheiratung

Freiwillige Leistungen

  • Verlängerung des Waisengeldes über das 18. Lebensjahr hinaus
  • Unterhaltsleistungen in Sonderfällen an Witwen bzw. Witwer
  • Rehabilitationszuschüsse

Rentenleistungen/Dynamische Versorgung

Die Versorgungsleistungen werden grundsätzlich in Form monatlicher Rentenzahlungen geleistet. Eine Kapitalisierung erfolgt nicht. Die erworbenen Anwartschaften und die Renten werden im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks periodisch angepasst.

* Die Übergangsregelungen für Mitglieder, die vor dem 01.01.1967 geboren sind, können der Satzung entnommen werden.

** Die Übergangsregelungen für Mitglieder, die vor dem 01.01.1960 geboren sind und deren Mitgliedschaft vor dem 01.01.2012 bestand, können der Satzung entnommen werden.



© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 18.02.2010