Versorgungsleistungen
§§ 28 - 41 der Satzung
Bewertungs-System
Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen werden in Anwartschaften umgerechnet.
Verrentungstabelle nach Geburtsjahrgängen (Die Tabelle erscheint nach dem Anklicken des Links):
Geburtsjahrgänge vor 1949
Geburtsjahrgänge ab 1967
Beispiel:
Zahlung von 10.000 € im Jahr 2010, Geburtsjahr des Mitglieds: 1964. Zahlungsjahr (2010) - Geburtsjahr (1964) = Alter bei Zahlung (46). Der Bewertungsprozentsatz für die Zahlung beträgt somit 7,5 %. Mit der Zahlung wird somit eine Jahresanwartschaft von 750 € erworben. Die Summe aller Jahresanwartschaften ergibt die Gesamtjahresanwartschaft. Aus ihr berechnen sich dann die jeweiligen Ruhegeldansprüche.
Versorgungsleistungen im Alter
- Altersruhegeld ab vollendetem 67. Lebensjahr*
- vorgezogenes Altersruhegeld frühestens ab 62. Lebensjahr **
(mit versicherungsmathematischem Abschlag)
Die Höhe der Abschläge kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
| Für das Vorziehen vom |
auf das |
Abschlag pro Monat |
| 61. Lebensjahr |
60. Lebensjahr |
0,33% |
| 62. Lebensjahr |
61. Lebensjahr |
0,36% |
| 63. Lebensjahr |
62. Lebensjahr |
0,39% |
| 64. Lebensjahr |
63. Lebensjahr |
0,43% |
| 65. Lebensjahr |
64. Lebensjahr |
0,47% |
| 66. Lebensjahr |
65. Lebensjahr |
0,52% |
| 67. Lebensjahr |
66. Lebensjahr |
0,57% |
Versorgungsleistungen bei Berufsunfähigkeit
- Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit bei deren Eintritt vor Erreichen des Zeitpunkts, zu dem erstmals vorgezogenes Altersruhegeld bezogen werden kann.
Versorgungsleistungen an Hinterbliebene
- Witwen-/Witwergeld (60 % der Mitgliedsrente)
- Halbwaisengeld (20 % der Mitgliedsrente je minderjähriger Halbwaise)
- Vollwaisengeld (33,3 % der Mitgliedsrente je minderjähriger Vollwaise)
- Abfindung bei Wiederverheiratung
Freiwillige Leistungen
- Verlängerung des Waisengeldes über das 18. Lebensjahr hinaus
- Unterhaltsleistungen in Sonderfällen an Witwen bzw. Witwer
- Rehabilitationszuschüsse
Rentenleistungen/Dynamische Versorgung
Die Versorgungsleistungen werden grundsätzlich in Form monatlicher Rentenzahlungen geleistet. Eine Kapitalisierung erfolgt nicht. Die erworbenen Anwartschaften und die Renten werden im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks periodisch angepasst.
* Die Übergangsregelungen für Mitglieder, die vor dem 01.01.1967 geboren sind, können der Satzung entnommen werden.
** Die Übergangsregelungen für Mitglieder, die vor dem 01.01.1960 geboren sind und deren Mitgliedschaft vor dem 01.01.2012 bestand, können der Satzung entnommen werden.

© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 18.02.2010
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