Für Arbeitgeber

Informationen für Arbeitgeber zum elektronischen Meldeverfahren

Sie müssen Daten für alle Beschäftigten melden, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind und von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Beschäftigung zugunsten der Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk befreit sind.

Neben den Meldungen an die Einzugsstellen (Krankenkassen) im Rahmen der Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung (DEÜV) müssen für Beschäftigte, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, zusätzlich auch Meldungen an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen in elektronischer Form übermittelt werden.

Die gemeinsame Annahmestelle für alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist die DASBV (siehe oben), die die Daten dann an die jeweils zuständigen Versorgungswerke weiterleitet.

 

An die DASBV müssen Sie alle Meldungen übermitteln, die Sie auch an die Einzugsstellen (Krankenkassen) schicken.

Zusätzlich müssen Sie die Beitragsmeldungen monatlich in elektronischer Form übersenden.

Angabe der Mitgliedsnummer der Beschäftigten

Bei Ihren elektronischen Meldungen an die DASBV müssen Sie die Mitgliedsnummer Ihrer Beschäftigten angeben. Die Mitgliedsnummer erhalten Sie von Ihren Mitarbeitern. Die Mitgliedsnummer entspricht folgendem Muster: W434/0xxxxx/037x

Bitte verwenden Sie die Mitgliedsnummer zur elektronischen Meldung und beim Schriftwechsel mit der Bayerischen Apothekerversorgung.

Betriebsnummer der Bayerischen Apothekerversorgung

Bei den elektronischen Meldungen an die DASBV muss auch die Betriebsnummer der Bayerischen Apothekerversorgung angegeben werden. Diese lautet:

18284108

Die DASBV ist nur zuständig für die Entgegennahme der elektronischen Meldungen, nicht aber für den Zahlungsverkehr.

Sie müssen die Rentenversicherungsbeiträge für die betroffenen Beschäftigten daher weiterhin direkt an die Bayerischen Apothekerversorgung überweisen, soweit die Beiträge nicht über Ihre Beschäftigten an das Versorgungswerk gezahlt werden. Die Beiträge werden jeweils zum Monatsende fällig.

Geben Sie bei den Überweisungen im Verwendungszweck bitte stets an erster Stelle den Buchstaben „B“ gefolgt von Ihrer eigenen Betriebsnummer an, unter der Sie auch die elektronischen Monatsmeldungen übermitteln. Zusätzlich kann der Beitrags-/Zahlmonat (Buchstabe „Z“ gefolgt von Jahr und Monat in der Form „JJJJMM“) ergänzt werden.

Beispiel:

B12345678

B12345678Z202401

(bitte keine Leerzeichen verwenden)

 

Unsere Bankverbindungen:

  • Bayerische Landesbank

      IBAN: DE58 7005 0000 0000 0240 02

      BIC: BYLADEMM

      oder

  • apoBank

      IBAN: DE93 3006 0601 0001 1337 72

      BIC: DAAEDEDD

 

Bitte beachten Sie, dass wir für die Beiträge von angestellten Mitgliedern kein SEPA-Verfahren durchführen können. Hintergrund ist, dass der Zeitraum zwischen Ihrer Meldung und unserer Prenotification (Ankündigung zur Abbuchung des Beitrags) in der Regel zu kurz ist.<

Bildnachweis: siehe Impressum