Aufschub des Altersruhegelds

Allgemeines

Voraussetzungen

Jedes Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied der Bayerischen Apothekerversorgung, dessen Anspruch auf Altersruhegeld ab dem 1. Januar 2026 entsteht, kann den Beginn des Altersruhegelds aufschieben.

Dies bedeutet, dass Mitglieder, die bereits Versorgungsleistungen beziehen (z. B. Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit oder vorgezogenes Altersruhegeld), bzw. ehemalige Mitglieder oder Berechtigte, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs Anrechte bei der Bayerischen Apothekerversorgung erworben haben, den Bezug des Altersruhegelds nicht aufschieben können.

Für den Aufschub Ihres Altersruhegelds ist es notwendig, einen Antrag zu stellen. 

Antragstellung

Der Antrag auf aufgeschobenes Altersruhegeld muss der Bayerischen Apothekerversorgung vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze vorliegen. 

Bitte beachten Sie:

Ihr Antrag ist unwiderruflich. Sie können allerdings das aufgeschobene Altersruhegeld dadurch beenden, dass Sie den Antrag auf Altersruhegeld stellen. 

Berechnung des Altersruhegelds

Die ausgewiesene Gesamtanwartschaft setzt sich zusammen aus den bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erworbenen Anwartschaften, dem sogenannten Aufschubbetrag, und den während der Aufschubzeit zusätzlich erworbenen Anwartschaften.

Während der Aufschubzeit erhalten Sie:

  1. Anwartschaften aus der Verrentung des Aufschubbetrags und Ihrer Einzahlungen (Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen) während der Aufschubzeit
  2. Anwartschaften aus der Dynamisierung Ihrer vor Beginn der Aufschubzeit erworbenen Anwartschaften
  3. Anwartschaften aus der Dynamisierung Ihrer während der Aufschubzeit erworbenen Anwartschaften

 

Mit dem Rentenrechner haben Sie die Möglichkeit sich einen ersten Überblick zu verschaffen, wie sich das aufgeschobene Altersruhegeld auf die Höhe Ihres späteren Ruhegelds auswirkt. 

Beiträge und Dynamisierungen
Gestapelte Geldmünzen vor einem Taschenrechner

 

Während der Aufschubzeit bezahlen Sie, wie bisher, Ihre einkommensbezogenen Beiträge weiter.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, weiterhin freiwillige Mehrzahlungen bis zur jährlichen Einzahlungshöchstgrenze zu zahlen. Die aktuellen Beitragswerte können Sie hier einsehen.

Eine Dynamisierung der bereits bestehenden und während der Aufschubzeit neu erworbenen Anwartschaften richtet sich danach, ob und in welcher Höhe die Anwartschaften dynamisiert werden. 

Ende der Aufschubzeit

Sie können das aufgeschobene Altersruhegeld dadurch beenden, dass Sie den Antrag auf Altersruhegeld stellen. Ihr Antrag muss hierfür vor dem gewünschten Monatsersten bei der Bayerischen Apothekerversorgung eingegangen sein. 

Sofern Sie keinen Antrag auf Altersruhegeld stellen, endet die Aufschubzeit zum Ersten des Monats, der auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt.

Endet Ihre Mitgliedschaft bei der Bayerischen Apothekerversorgung, endet die Aufschubzeit. Ab dem Ersten des Monats, der auf das Ende der Mitgliedschaft folgt, besteht Anspruch auf Altersruhegeld.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Aufschub des Altersruhegelds? Hier finden Sie die FAQ´s.

Bildnachweis: siehe Impressum