Aufschub des Altersruhegelds

Allgemeines

Voraussetzungen

Jedes Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied der Bayerischen Apothekerversorgung, dessen Anspruch auf Altersruhegeld ab dem 1. Januar 2026 entsteht, kann den Beginn des Altersruhegelds aufschieben.

Dies bedeutet, dass Mitglieder, die bereits Versorgungsleistungen beziehen (z. B. Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit oder vorgezogenes Altersruhegeld), bzw. ehemalige Mitglieder oder Berechtigte, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs Anrechte bei der Bayerischen Apothekerversorgung erworben haben, den Bezug des Altersruhegelds nicht aufschieben können.

Für den Aufschub Ihres Altersruhegelds ist es notwendig, einen Antrag zu stellen. 

Antragstellung

Der Antrag auf aufgeschobenes Altersruhegeld muss der Bayerischen Apothekerversorgung vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze vorliegen. 

Bitte beachten Sie:

Ihr Antrag ist unwiderruflich. Sie können allerdings das aufgeschobene Altersruhegeld dadurch beenden, dass Sie den Antrag auf Altersruhegeld stellen. 

Berechnung des Altersruhegelds

Die ausgewiesene Gesamtanwartschaft setzt sich zusammen aus den bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erworbenen Anwartschaften, dem sogenannten Aufschubbetrag, und den während der Aufschubzeit zusätzlich erworbenen Anwartschaften.

Während der Aufschubzeit erhalten Sie:

  1. Anwartschaften aus der Verrentung des Aufschubbetrags und Ihrer Einzahlungen (Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen) während der Aufschubzeit
  2. Anwartschaften aus der Dynamisierung Ihrer vor Beginn der Aufschubzeit erworbenen Anwartschaften
  3. Anwartschaften aus der Dynamisierung Ihrer während der Aufschubzeit erworbenen Anwartschaften

 

Mit dem Rentenrechner haben Sie die Möglichkeit sich einen ersten Überblick zu verschaffen, wie sich das aufgeschobene Altersruhegeld auf die Höhe Ihres späteren Ruhegelds auswirkt. 

Beiträge und Dynamisierungen

Gestapelte Geldmünzen vor einem Taschenrechner

 

Während der Aufschubzeit bezahlen Sie, wie bisher, Ihre einkommensbezogenen Beiträge weiter.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, weiterhin freiwillige Mehrzahlungen bis zur jährlichen Einzahlungshöchstgrenze zu zahlen. Die aktuellen Beitragswerte können Sie hier einsehen.

Eine Dynamisierung der bereits bestehenden und während der Aufschubzeit neu erworbenen Anwartschaften richtet sich danach, ob und in welcher Höhe die Anwartschaften dynamisiert werden. 

Ende der Aufschubzeit

Sie können das aufgeschobene Altersruhegeld dadurch beenden, dass Sie den Antrag auf Altersruhegeld stellen. Ihr Antrag muss hierfür vor dem gewünschten Monatsersten bei der Bayerischen Apothekerversorgung eingegangen sein. 

Sofern Sie keinen Antrag auf Altersruhegeld stellen, endet die Aufschubzeit zum Ersten des Monats, der auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt.

Endet Ihre Mitgliedschaft bei der Bayerischen Apothekerversorgung, endet die Aufschubzeit. Ab dem Ersten des Monats, der auf das Ende der Mitgliedschaft folgt, besteht Anspruch auf Altersruhegeld.

In diesem Erklärvideo erhalten Sie einfach und verständlich Informationen zum Aufschub des Altersruhegelds.

Fragen und Antworten

Die Einführung des aufgeschobenen Altersruhegelds eröffnet neue zusätzliche Gestaltungsspielräume. Es bietet Ihnen mehr Flexibilität bei der Bestimmung Ihres Renteneintritts.

Durch die längere Einzahlungsdauer und dem späteren Rentenbezug erhöht sich Ihr Altersruhegeld.

Jedes Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied der Bayerischen Apothekerversorgung, dessen Altersruhegeld ab dem 1. Januar 2026 beginnt. 

Nein, die Gestaltungsmöglichkeit des aufgeschobenen Altersruhegelds besteht nur für aktive Mitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung.

Ja. Für den Aufschub Ihres Altersruhegelds ist es notwendig, einen Antrag zu stellen. 

Ihr Antrag muss vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei der Bayerischen Apothekerversorgung vorliegen. 

Bitte beachten Sie:

Ihr Antrag ist unwiderruflich. Sie können allerdings das aufgeschobene Altersruhegeld dadurch beenden, dass Sie den Antrag auf Altersruhegeld stellen. 

Nein. Sie können flexibel entscheiden, wann Ihr aufgeschobenes Altersruhegeld endet. 

Spätestens zum Ersten des Monats, der auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt, endet die Aufschubzeit automatisch.

Wollen Sie diese bereits vorher beenden, tun Sie dies, in dem Sie den Antrag auf Altersruhegeld stellen.

Darüber hinaus endet das aufgeschobene Altersruhegeld automatisch bei Beendigung der Mitgliedschaft und durch den Tod des Mitglieds.

Ja. Während der Aufschubzeit entrichten Sie wie bisher aus Ihrer angestellten oder selbstständigen Tätigkeit einen entsprechenden Pflichtbeitrag an die Bayerische Apothekerversorgung. 

In bestimmten Ausnahmefällen ist der Mindestbeitrag zu zahlen.

Zudem sind auch freiwillige Mehrzahlungen möglich. 

Ja. Üben Sie Ihre Angestelltentätigkeit, für die bereits eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt, weiterhin aus, gilt die Befreiung fort.

Wechseln Sie während der Zeit des Aubschubs Ihre Tätigkeit, so ist für diese wieder eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. 

Ja. Eine Dynamisierung der bereits bestehenden und während der Aufschubzeit neu erworbenen Anwartschaften richtet sich danach, ob und in welcher Höhe die Anwartschaften dynamisiert werden. 

Bildnachweis: siehe Impressum