Plattform für die Zusammenarbeit der Gremienmitglieder
Die Bayerische Apothekerversorgung gewährt Eheversorgungsausgleichsberechtigten (= Berechtigte, die aufgrund eines EheversorgungsausgleichsAnrechte im Versorgungswerk erworben haben) folgende Versorgungsleistungen:
Folgende Leistungen sind für Eheversorgungsausgleichsberechtigte ausgeschlossen:
Zum Ausgleich für die Beschränkung der Leistung (kein Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit) erhöht sich das Altersruhegeld. Dies wird nicht gewährt, wenn die Ausgleichsberechtigte oder der Ausgleichsberechtigte zum Ende der Ehezeit den Zeitpunkt, zu dem erstmals vorgezogenes Altersruhegeld bezogen werden kann, bereits erreicht hat.
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