Die DASBV ist nur zuständig für die Entgegennahme der elektronischen Meldungen, nicht aber für den Zahlungsverkehr.
Sie müssen die Rentenversicherungsbeiträge für die betroffenen Beschäftigten daher weiterhin direkt an die Bayerischen Apothekerversorgung überweisen, soweit die Beiträge nicht über Ihre Beschäftigten an das Versorgungswerk gezahlt werden. Die Beiträge werden jeweils zum Monatsende fällig.
Geben Sie bei den Überweisungen im Verwendungszweck bitte stets an erster Stelle den Buchstaben „B“ gefolgt von Ihrer eigenen Betriebsnummer an, unter der Sie auch die elektronischen Monatsmeldungen übermitteln. Zusätzlich kann der Beitrags-/Zahlmonat (Buchstabe „Z“ gefolgt von Jahr und Monat in der Form „JJJJMM“) ergänzt werden.
Beispiel:
B12345678
B12345678Z202001
(bitte keine Leerzeichen verwenden)
Unsere Bankverbindungen:
IBAN: DE58 7005 0000 0000 0240 02
BIC: BYLADEMM
oder
IBAN: DE93 3006 0601 0001 1337 72
BIC: DAAEDEDD
Bitte beachten Sie, dass wir für die Beiträge von angestellten Mitgliedern kein SEPA-Verfahren durchführen können. Hintergrund ist, dass der Zeitraum zwischen Ihrer Meldung und unserer Prenotification (Ankündigung zur Abbuchung des Beitrags) in der Regel zu kurz ist.<