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26.09.2025

Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr - Verification of Payee (VOP)

Ab dem 9. Oktober 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben für SEPA-Überweisungen. Banken werden verpflichtet, einen Service anzubieten, der Kunden darauf aufmerksam macht, wenn eine Abweichung zwischen dem Namen des Zahlungsempfängers und der IBAN festgestellt wird.

Dieser Service, bekannt als Verification of Payee (VoP), ist sowohl für Instant Payments als auch für reguläre SEPA-Überweisungen verpflichtend.

Bitte beachten Sie daher: Für Überweisungen an das Versorgungswerk geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt

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an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

Nach dem Check bleibt es dennoch dem Bankkunden überlassen, ob die Überweisung durchgeführt werden soll. Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Geldinstitut.

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