Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge langfristig stabil, generationengerecht und finanziell tragfähig weiterzuentwickeln. Zentrale Vorschläge sind die Einführung einer kapitalgedeckten Rentenkomponente, die Ausweitung des Personenkreises der gesetzlich Versicherten und Anpassungen beim Renteneintrittsalter.
Für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ist wichtig zu wissen: Der Bericht enthält zunächst Empfehlungen. Konkrete Änderungen ergeben sich daraus noch nicht. Positiv ist, dass die Kommission ausdrücklich anerkennt, dass Freiberufler bereits über berufsständische Versorgungswerke ausreichend abgesichert sind und im Hinblick auf die Versorgungswerke derzeit keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf sieht.
Wir beobachten die weitere Entwicklung aufmerksam und informieren Sie an dieser Stelle, sobald sich aus dem Gesetzgebungsverfahren neue und für unsere Mitglieder relevante Erkenntnisse ergeben.
Fragen und Antworten
Hat der Bericht unmittelbare Auswirkungen auf mein Versorgungswerk oder meine Anwartschaften?
Nein. Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen der Kommission, keine unmittelbar geltenden gesetzlichen Regelungen.
Wird die berufsständische Versorgung durch die Vorschläge infrage gestellt?
Nein. Zwar bezeichnet die Kommission eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als „Idealbild der Alterssicherung“, erkennt dabei aber ausdrücklich an, dass Freiberufler bereits über ihre berufsständischen Versorgungswerke ausreichend abgesichert sind.
Was empfiehlt die Kommission konkret für Selbständige?
Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Die Empfehlung gilt ausdrücklich nicht für Selbständige, die bereits in berufsständischen Versorgungswerken der Freien Berufe versichert sind.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Empfehlungen dienen der Politik als Grundlage für mögliche Reformen. Ob daraus Gesetzesvorhaben entstehen und welche Inhalte letztlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und informieren unsere Mitglieder rechtzeitig über relevante Neuerungen.